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E-Rechnung: Beispiel, Fahrplan & Automatisierung.

Ab 2025 wird die E-Rechnung schrittweise zur Pflicht. Was das konkret ist, ab wann es für dich gilt und wie du den Eingang ohne Mehraufwand aufsetzt – dieser Guide beantwortet es an einem Beispiel, mit klaren Fristen und einem Weg, den Eingang zu automatisieren.

Lesezeit ~9 Min. Stand Juli 2026 XRechnung · ZUGFeRD B2B Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfangen können muss jedes Unternehmen E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025 – auch Kleinunternehmer.
  • Ausstellen müssen sie Firmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027, alle übrigen ab 2028.
  • Eine PDF ist keine E-Rechnung – es braucht ein strukturiertes Format (XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1).
  • PDF/Papier sind übergangsweise noch erlaubt (bis Ende 2026, für kleinere Aussteller bis Ende 2027) – PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
  • Der größte Hebel liegt im Eingang: E-Rechnungen automatisch auslesen, prüfen und ablegen spart täglich Zeit.

Kurzer Hinweis vorab: Dieser Guide ist eine praxisnahe Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die rechtliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz; im Einzelfall lohnt der Blick zur Steuerberatung.

Was ist eine E-Rechnung – mit Beispiel

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die per E-Mail kommt. Entscheidend ist das Format: Die Rechnungsdaten müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 vorliegen. Genau das kann eine klassische PDF nicht – sie ist ein Bild der Rechnung, das ein Mensch lesen kann, eine Software aber nur mit Mühe.

Beispiel: Du schickst heute eine Rechnung als PDF per Mail. Dein Kunde sieht ein hübsches Dokument – seine Buchhaltungssoftware muss die Beträge aber abtippen oder per Texterkennung raten. Bei einer XRechnung steckt stattdessen ein sauberer Datensatz dahinter (Rechnungsnummer, Betrag, USt, Leistungsdatum …), den die Software direkt einliest – ohne Abtippen, ohne Ratefehler.

Die zwei relevanten Formate

  • XRechnung – ein reiner XML-Datensatz. Kein Bild, nur Daten. Standard vor allem im Austausch mit öffentlichen Auftraggebern.
  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) – ein Hybrid: eine sichtbare PDF, in die der strukturierte Datensatz eingebettet ist. Mensch und Maschine bekommen beide, was sie brauchen.

Der Pflicht-Fahrplan: 2025, 2027, 2028

Die Einführung ist gestaffelt. Wichtig ist die Trennung zwischen empfangen können (gilt früh und für alle) und ausstellen müssen (kommt nach Unternehmensgröße).

2025seit 1. Januar

Empfangspflicht für alle

Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen, lesen, prüfen und aufbewahren können – unabhängig von der Größe, auch Kleinunternehmer. Ein Empfangsweg (in der Regel ein E-Mail-Postfach plus passende Software) muss vorhanden sein.

2027ab 1. Januar

Ausstellungspflicht ab 800.000 €

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ihre inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Papier und PDF sind für diese Gruppe dann nicht mehr zulässig.

2028ab 1. Januar

Ausstellungspflicht für alle

Die Übergangsphase endet weitgehend: Nun müssen alle inländischen B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden. Auch etablierte EDI-Verfahren müssen bis dahin normkonform sein.

Wer ist betroffen – und wer hat Ausnahmen?

Betroffen sind Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Ein paar Fälle sind ausgenommen oder haben mehr Zeit:

  • Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) müssen keine E-Rechnungen ausstellen – empfangen können müssen sie sie trotzdem.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen.
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen.
  • Kleinere Aussteller (bis 800.000 € Vorjahresumsatz) dürfen die Übergangsregel für sonstige Rechnungen bis Ende 2027 nutzen.

Die Übergangsregeln bis 2027

Bis die Ausstellungspflicht greift, gilt eine Vereinfachung: Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen weiterhin sonstige Rechnungen verwendet werden – also Papier oder PDF. Zwei Dinge sind dabei entscheidend:

  • Ein PDF gilt nur mit Zustimmung des Empfängers als zulässige sonstige Rechnung. Die Zustimmung ist formlos möglich – mündlich, per Mail oder als Klausel im Vertrag.
  • Wer bis 800.000 € Vorjahresumsatz liegt, kann diese Regel sogar bis Ende 2027 nutzen.

Für die Praxis heißt das: Beim Empfang gibt es keine Übergangsfrist – das musst du heute können. Beim Versand hast du je nach Größe noch etwas Luft, solltest die Umstellung aber nicht bis zuletzt aufschieben.

So automatisierst du den E-Rechnungs-Eingang

Der eigentliche Aufwand steckt selten im Ausstellen – das übernimmt die Rechnungssoftware. Er steckt im Eingang: Jede eintreffende E-Rechnung will geprüft, den richtigen Daten zugeordnet und revisionssicher abgelegt werden. Genau hier lohnt sich Automatisierung – in fünf Schritten:

  • Einsammeln: E-Rechnungen landen zentral in einem Postfach statt verstreut bei mehreren Personen.
  • Auslesen: Der strukturierte Datensatz wird automatisch gelesen – Lieferant, Betrag, USt, Leistungsdatum, Fälligkeit.
  • Prüfen: Pflichtangaben und Plausibilität werden gegen deine Vorgaben geprüft; Auffälligkeiten werden markiert statt still durchgewunken.
  • Ablegen: Das strukturierte Original wird revisionssicher archiviert (die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt seit 2025 acht Jahre).
  • Übergeben: Die geprüften Daten gehen sauber an Buchhaltung oder Steuerberatung – ohne Abtippen.

Genau diesen Ablauf deckt der Dokumenten-Agent ab: E-Rechnungen und Belege automatisch auslesen, prüfen und ablegen. Wenn du unsicher bist, wo bei dir der größte Hebel liegt, hilft die kostenlose Potenzialanalyse mit einer ersten Schätzung.

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine PDF ist ein Bild der Rechnung, kein strukturierter Datensatz. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn die Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach EN 16931 vorliegen – in Deutschland typischerweise XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Empfangen können muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027, alle übrigen ab 2028.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen und dürfen weiterhin sonstige Rechnungen stellen. Empfangen können müssen aber auch sie E-Rechnungen seit 2025.

Darf ich 2026 noch PDF-Rechnungen verschicken?

Für Umsätze bis Ende 2026 sind sonstige Rechnungen – also Papier oder PDF – übergangsweise weiterhin erlaubt. Ein PDF gilt aber nur mit Zustimmung des Empfängers. Kleinere Aussteller mit bis zu 800.000 € Vorjahresumsatz können diese Übergangsregel bis Ende 2027 nutzen.

Welche Formate erfüllen die Pflicht?

In Deutschland vor allem XRechnung (reiner Datensatz) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Datensatz eingebettet in eine PDF). Beide entsprechen der europäischen Norm EN 16931.

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