Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026 · für Leistungen im Geschäftsverkehr (B2B)
Hinweis: Diese AGB sind eine sorgfältig erstellte Vorlage für B2B-Beratungs- und Projektleistungen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Vor dem produktiven Einsatz sollten sie durch eine fachkundige Stelle geprüft/angepasst werden.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Marco Fütterer Management Holding GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs-, Workshop- und Automatisierungs-/Softwareleistungen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen im Bereich KI-Automatisierung, insbesondere die Konzeption und Umsetzung von KI-Agenten und Prozess-/Workflow-Automatisierungen, MCP-Integrationen sowie Beratung und Workshops.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Projektvereinbarung. Projekte werden in der Regel zu einem vereinbarten Festpreis erbracht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine fach- und sachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung bzw. durch Gegenzeichnung des Angebots zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten Daten berechtigt ist und dass durch deren Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden im Rahmen der Leistung KI-Dienste Dritter (z. B. Anbieter von Sprachmodellen) eingesetzt, gilt dies entsprechend.
(3) Verzögerungen infolge unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längeren Projekten sind Teil-/Abschlagszahlungen zulässig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) An den im Rahmen des Projekts eigens für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht zum vertraglich vorausgesetzten Zweck ein.
(2) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und das Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei diesem. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das dabei erlangte allgemeine Know-how für andere Projekte zu nutzen.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Erbringung der Leistung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme/Übergabe, in Textform zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
11. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Betreuung) können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.